Garantie für zahnärztliche Leistungen
Im Falle eines Fehlers bei der Laborarbeit erklärt sich Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum bereit, die Kosten für die Flugreise von und nach Mazedonien (bis zu einem Gesamtwert von 250,00 EUR) und die Kosten für die Hotelübernachtung während des Eingriffs zur Behebung des Fehlers zu übernehmen ( Mahlzeiten / Extras nicht inbegriffen).
Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum ist das EINZIGE Zentrum in Mazedonien, das diese Art von Service im Rahmen der Garantie anbietet.

Die Garantie gilt für:
Kronen, Brücken (ohne Provisorien): | 5 Jahre |
DITRON Implantate (nur Produkt) | 10 Jahre |
Inlays/Onlays (ohne Provisorien): | 5 Jahre |
Emax-Veneers: | 3 Jahre |
Teilprothesen: (Provisorien nicht inbegriffen) | 3 Jahre |
Überprothesen | 1 Jahr |
Vollprothesen | 1 Jahr |
Kompositfüllungen | 1 Jahr |
GARANTIEBEDINGUNGEN:
Bei Bedarf werden Korrekturarbeiten durchgeführt. Jeder Fall wird untersucht und besprochen, um Korrekturmaßnahmen für den Patienten einzuleiten. Nachdem der Patient vom Zahnarzt untersucht wurde, entscheiden wir dann, ob die Behandlung die Bedingungen der Garantie erfüllt. Der Patient muss seinen Vertreter des Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum benachrichtigen, bevor er die Garantie in Anspruch nimmt. Andernfalls erlischt die Garantie.
Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum verlangt von den Patienten, dass sie während der Garantiezeit (siehe oben) mindestens einmal jährlich zur Kontrolle ins Zentrum kommen. Ist dies nicht möglich, sollte der Patient während der Gewährleistungsfrist (siehe oben) mindestens einmal jährlich zur Kontrolle einen niedergelassenen Zahnarzt aufsuchen. Es muss ein orthopantographisches Röntgenbild angefertigt und ein schriftlicher Nachweis (Rechnung / Brief Ihres Hauszahnarztes) über die durchgeführte Untersuchung eingeholt werden. Wenn Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, sind schriftliche Nachweise, Röntgenaufnahmen und Fotos erforderlich. Bei parodontalen Problemen und insbesondere nach einer Parodontitis raten wir dem Patienten in der Regel, mindestens 2-3 Mal im Jahr zur Untersuchung zu gehen
Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum übernimmt auch alle notwendigen Zahn- und Laborkosten im Zusammenhang mit den Korrekturarbeiten, die zur Behebung des Garantieproblems erforderlich sind. Bei geringfügigen Anpassungen können Sie die Dienste eines Zahnarztes in Ihrem Land in Anspruch nehmen und die Rechnung zur Erstattung an das Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum senden. Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum gewährt maximal 100,00 EUR für Reparaturen wie das erneute Zementieren von Kronen oder die Anpassung von Zahnersatz.
Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum ist nicht verantwortlich für unvorhergesehene Wurzelkanaleingriffe nach der Präparation eines Zahns/Zähne für Kronen und/oder Brücken. Gelegentlich erleiden Zähne während der Vorbereitung für eine Krone und Brücke ein Trauma, was zu einer anschließenden Wurzelkanalbehandlung führt. Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum haftet nicht für Zahnprobleme, die auf dem Röntgenbild des Patienten nicht sichtbar waren und während der Behandlung im Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum nicht vorhersehbar waren.
Die Garantie wird reduziert oder erlischt:
• wenn der Patient während der Garantiezeit nicht mindestens einmal jährlich zur Untersuchung ins Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum kommt oder sich im Heimatland nicht mindestens einmal jährlich einer Untersuchung mit einem Orthopantographen (Panorama) unterzieht x- Bestrahlung und erhalten einen schriftlichen Nachweis (Rechnung / Brief eines ortsansässigen Zahnarztes) über die Durchführung der jährlichen Kontrolluntersuchung.
• wenn die Mundhygiene nicht eingehalten wird
• wenn die Anweisungen des Zahnarztes nicht befolgt werden (z. B. keine Prothesen / Nachtschutz nachts getragen werden)
• wenn mobile Anfertigungen wie Teil- oder Vollprothesen nicht sachgemäß gelagert und gepflegt werden
• wenn sich das Gaumengewebe oder der Knochen auf natürliche Weise zurückbildet
• bei einem Unfallschaden, z. B. wenn die Prothese bei einem Sturz beschädigt wird
• wenn der Patient in kurzer Zeit erheblich an Gewicht verliert oder zunimmt
• wenn eine Krankheit auftritt, die negative Auswirkungen auf den Zahnzustand hat (z. B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Folgen einer Strahlen- oder Chemotherapie)
• wenn ein anderer Zahnarzt Korrektur- oder Zusatzbehandlungen ohne vorherige Zustimmung des Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum für zahnärztliche Arbeiten durchgeführt hat, die Sie im Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum erhalten haben
Jahresrückblick
Der Patient muss sich innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des letzten Eingriffs und dann innerhalb von 12 Monaten jedes Jahr für die Dauer der Garantiezeit einer Nachuntersuchung unterziehen.
Untersuchungen im Dr. Batkoski Zahnklinikzentrum
Der Patient muss sich an seinen Vertreter im Zentrum wenden und uns über etwaige Probleme informieren, bevor er einen Termin vereinbart. Basierend auf diesen Informationen schlagen wir vor, wie viele Werktage es dauern wird. Wir bitten die Patienten, Kontrolltermine in der zweiten Wochenhälfte, von Mittwoch bis Freitag, zu vereinbaren.
Kontrollprüfung im Heimatland
Wenn der Patient eine Kontrolluntersuchung im Heimatland haben möchte, finden Sie im Folgenden die Anweisungen, was durchgeführt werden muss. Die örtliche Untersuchung sollte vorzugsweise von einem unserer Zahnarztpartner durchgeführt werden.
Checkliste:
• Ein orthopantographisches Bild (oder zumindest ein kleines digitales Röntgenbild) zu machen, und der Patient sollte eine Kopie erhalten, vorzugsweise in digitaler Form. Soweit Aufnahmen dem Patienten nicht zur Verfügung gestellt werden, müssen diese auf unser Verlangen nachgereicht werden.
• Aufzeichnungen über den Zustand, eventuelle Probleme und die durchgeführten Arbeiten (Reinigung, Korrektur der Prothese etc.) zu führen. Der Patient muss eine Kopie dieser Notizen erhalten.
• Die sichtbaren Probleme fotografieren.
• Wenn alles in Ordnung ist, sollte der Patient uns nicht kontaktieren.
• Bei Problemen ist der Patient verpflichtet, uns dies mitzuteilen und uns Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen.
• Wenn der Patient die Garantie in Anspruch nehmen muss, müssen uns Aufzeichnungen des örtlichen Zahnarztes zur Verfügung gestellt werden, bevor der Patient einen Termin buchen kann.
• Hat sich der Patient einem Eingriff bei einem niedergelassenen Zahnarzt unterzogen, übernehmen wir keine Kostenübernahme, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart. Probleme, die durch den Eingriff eines örtlichen Zahnarztes entstehen, können die Garantie ungültig machen.
Fragen Sie nach einer Antwort und einem Rat
Wir bemühen uns, Ihre Fragen zeitnah zu beantworten.